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Informationen:
 

Aufruf für die Mitwirkung bei den Wahlen 2012

 

Lt. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Gotha (siehe Amtsblatt vom 06.10.2011) ist das Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt in der Zeit vom 24.10.2011 bis 06.04.2012 erlaubt.
Außer an Sonn- und Feiertagen darf täglich von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr verbrannt werden. Wir bitten alle Bürger um Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und
Mindestabstände. (siehe Amtsblatt 06.10.2011)


Ab sofort bietet die Stadtbibliothek/Stadtinformation den
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Michael Brychcy
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