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Lt. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Gotha
(siehe Amtsblatt vom 06.10.2011) ist das Verbrennen
von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt in der
Zeit vom 24.10.2011 bis 06.04.2012 erlaubt.
Außer an Sonn- und Feiertagen darf täglich von 10:00
Uhr bis 18:00 Uhr verbrannt werden. Wir bitten alle
Bürger um Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und
Mindestabstände. (siehe
Amtsblatt 06.10.2011) |