Information Grundsteuer 2027

Was bedeutet das?

Die Steuermesszahlen ändern sich wie folgt:

Wohngrundstücke:                                                                                           von 0,31 Promille auf 0,23 Promille

(Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser,

Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum)

Nichtwohngrundstücke:                                                                                  von 0,34 Promille auf 0,59 Promille

(Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt

genutzte Grundstücke, sonstig bebaute Grundstücke)

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt weiterhin in drei Schritten:

  1. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest.
  2. Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.
  3. Der daraus entstehende Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Waltershausen multipliziert.

Die für die Jahre 2025 und 2026 festgesetzte Grundsteuer bleibt von den Änderungen unberührt.

Neue Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt

Das zuständige Finanzamt hat neue Grundsteuermessbescheide versendet. Diese Bescheide sind noch keine Grundsteuerbescheide der Stadt, sondern bilden lediglich die Grundlage für die spätere Festsetzung der Grundsteuer.

Bearbeitung bei der Stadt Waltershausen

Nach Eingang der neuen Grundsteuermessbeträge müssen sämtliche Daten in das Veranlagungssystem der Stadt übernommen und überprüft werden. Dieser Arbeitsaufwand umfasst zahlreiche Grundstücke und erfordert eine sorgfältige Bearbeitung.

Aus diesem Grund bittet die Stadt Waltershausen darum, derzeit möglichst von individuellen Anfragen zur zukünftigen Höhe der Grundsteuer abzusehen. Vor Abschluss der Datenübernahme können noch keine verbindlichen Aussagen zur Höhe der Grundsteuer im Einzelfall getroffen werden.                    

Wie geht es weiter?

Sobald alle erforderlichen Daten vom Finanzamt vorliegen und verarbeitet wurden, erstellt die Stadt Waltershausen die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2027 mit dem maßgebenden Hebesatz.

Die Hebesätze sind Bestandteil der Haushaltsatzung 2027.

Über den weiteren Ablauf sowie den geplanten Versand der Bescheide wird die Stadt Waltershausen die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren.

Die Stadt Waltershausen bedankt sich bei allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen