Neue Gestaltung der Gewerbesteuerbescheide

Information zu den neu gestalteten Gewerbesteuerbescheiden der Stadt Waltershausen 

Ab 24.08.2026 werden die Gewerbesteuerbescheide optisch etwas verändert an die Steuerpflichtigen verschickt.

Bisher haben wir für jedes Jahr der Gewerbesteuerabrechnung und für die Gewerbesteuervorauszahlung je einen Beleg verschickt, häufig auch in einem Briefumschlag. Das führte in einigen Fällen zu Missverständnissen.

 Künftig wird nur ein Bescheid erstellt, auf dem die Abrechnungen der Gewerbesteuer mehrerer Jahre und die Vorauszahlungen enthalten sind.

Der Vorteil für die Steuerpflichtigen besteht darin, dass man in der Tabelle der offenen Fälligkeiten auf einem Blick erkennen kann, welche Forderung zum entsprechenden Zeitpunkt fällig wird.

Die Anordnung des Gewerbesteuermessbetrages, des Hebesatzes der Stadt Waltershausen und der daraus ermittelten Gewerbesteuern, Zinsen und Verspätungszuschläge sind jeweils einer Tabelle zu entnehmen.

Die Zinsbescheide haben sich nicht verändert.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen, wenn es um die Verständlichkeit dieser Bescheide geht, besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten bzw. rufen Sie bei uns an 03622/630168.